MPU Vorbereitung 
Endart e.V.  &  Suchthilfe Düren - Jülich
 


WICHTIGE HINWEISE

  1. Bei der Trunkenheitsfahrt  wird der Führerschein von der Polizei sichergestellt. Diese Sicherstellung ist nicht gleichbedeutend mit dem Entzug der Fahrerlaubnis. Manchmal gelingt es einem Anwalt, die Sicherstellung per Gerichtsbeschluss wieder aufheben zu lassen, aber das hat keinen Einfluss auf die Entscheidung des Gerichtes, die Fahrerlaubnis letztlich doch einzuziehen. Die Fahrerlaubnis (FE) ist das von der Straßenverkehrsbehörde erteilte Recht, Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr führen zu dürfen
  2. Die Trunkenheitsfahrt ohne Unfall ist eine Straftat, die in der Regel per Strafbefehl abgeurteilt wird. Es wird eine Geldstrafe verhängt und eine Sperrfrist ausgesprochen. Die Führerscheinstelle darf vor Ablauf dieser Sperrfrist keine Neuerteilung der Fahrerlaubnis durchführen. Wichtig: Nach Ablauf der Sperrfrist bekommt man den Führerschein nicht automatisch zurück! Bei der Bearbeitung des Antrages auf Neuerteilung prüft die Behörde, ob Bedenken an der Kraftfahrzeugeignung vorliegen. Dies ist regelmäßig bei Auffälligkeiten mit Promillewerten ab 1,6 oder bei wiederholten Alkoholauffälligkeiten mit geringeren Promillewerten der Fall. Dann wird eine MPU angeordnet. Häufig erfahren Betroffene erst durch Nachfrage bei der zuständigen Führerscheinstelle, meist kurz vor Ablauf der Sperrfrist, dass sie eine MPU machen müssen und als Voraussetzung für eine positive Begutachtung eine meist 15 monatige Erprobungszeit nachweisen müssen, häufig in Form von Abstinenzbelegen. Wenn man dann erst mit diesen Abstinenznachweisen beginnt, verzögert sich die Neuerteilung der Fahrerlaubnis nochmal um ca. 15 Monate, was sehr ärgerlich ist, da man ja die Sperrzeit schon hätte nutzen können, um diese Nachweise zu erbringen.
  3. Bei einer Fahrt unter dem Einfluss illegaler Drogen wird der Führerschein in der Regel nicht sichergestellt. Bis zum Verwaltungsakt des Entzugs der Fahrerlaubnis vergehen oft einige Monate, in denen man weiter fahren darf (auch mal gut, wenn die Mühlen der Bürokratie langsam mahlen!) Die Drogenfahrt ist eine Ordnungswidrigkeit und hat ein Bußgeldbescheid zur Folge. Meist wird eine Geldstrafe von 500 Euro und eine einmonatige Sperrfrist angeordnet. Aber auch hier Vorsicht! Damit hat sich die Sache nicht erledigt. Der Bußgeldbescheid kommt oft vor dem Bescheid der Führerscheinstelle zum Entzug der Fahrerlaubnis, manch einer hat sich da zu früh gefreut und dachte: „Glück gehabt, nur einen Monat Lappen weg!“ Spätestens wenn man seinen Führerschein nach einem Monat wieder abholen will, erfährt man, dass man zuerst eine MPU machen muss.
  4. Um positiv begutachtet zu werden, muss man die medizinischen und  psychologischen Voraussetzungen erfüllen. Medizinisch bedeutet dies: es liegen keine körperlichen Einschränkungen vor, die das Führen eines Kraftfahrzeuges behindern (wird an Hand einer medizinischen Untersuchung und eines „Reaktionstestes“ am Computer überprüft). Zusätzlich sollte man seine Abstinenzfähigkeit über einen ausreichend langen Zeitraum, meist ein Jahr, bei illegalen Drogen 15 Monate, mit geeigneten Nachweisen belegen können.
    Psychologisch bedeutet das: man kann im Gespräch mit dem Gutachter deutlich machen, wie man sein Verhalten verändert hat, dass man die persönlichen Risiken durch den Umgang mit dem Rauschmittel erkannt hat und weiß, wie man sich vor einem Rückfall in das alte Konsummuster schützen kann. Und natürlich noch viel, viel mehr. Gerade die gründliche Aufarbeitung und Auseinandersetzung mit den persönlichen Konsummotiven bedarf in der Regel einer professionelle Unterstützung. Es geht eben nicht darum, zu lernen, was der/die Gutachter*in "hören will".

 

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